Notar Mediation

Notarielle MEDIATION, SCHLICHTUNG UND STREITVERMEIDUNG - mittels NOTAR BERLIN & Rechtsanwalt

Auf dem Wege der Mediation finden Ehegatten häufig einvernehmliche Regelungen für ihre Trennung und Ehescheidung. Auch bei der Erbauseinandersetzung gelingt es, Streit zu vermeiden, indem ein Mediator hinzugezogen wird. Rechtsanwalt und Notar Reister ist seit vielen Jahren als Mediator tätig. Als Fachanwalt für Familienrecht widmet er sich insbesondere der einvernehmlichen Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen. Die gefundene Einigung kann im Anschluss an die Mediation durch Herrn Reister notariell beurkundet werden.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind von Gesetzes wegen unabhängig und unparteiisch und auf einen gerechten Interessenausgleich aller Vertragsparteien bedacht. Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig und haben die Funktion, Streit zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen rechtssicher und rechtskonform zu gestalten. Sie sind den Interessen aller Beteiligten verbunden und damit sind sie bereits von Amts wegen mit der Funktion eines Mediators vergleichbar.

Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin und ist aus Berlin Mitte und allen Stadtgebieten gut mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln erreichbar. In unserer Kanzlei finden Sie Rechtsanwälte und einen Notar, die Sie bezüglich unterschiedlichster Tätigkeitsschwerpunkte (z.B. Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht u.v.m.) betreuen.

Was bedeutet Mediation?

Mediation bedeutet Vermittlung. Es handelt sich um ein außergerichtliches Verfahren der Streitvermeidung, das auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit beruht und nach bestimmten Verfahrensgrundsätzen verläuft. Im Gegensatz zu der Entscheidung nach rechtlichen Kriterien vor Gericht können Sie bestimmen, welche Themen und Interessen Ihnen wichtig sind und welche Lösungsansätze Sie mit einer einvernehmlichen Lösung verfolgen möchten. Sie delegieren also nicht die Entscheidung an dritte Personen – alleine Sie wissen, was Sie für eine Lösung brauchen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, rechtliche Auseinandersetzungen einer Lösung zuzuführen.

  • Konflikte können im direkten Gespräch miteinander ohne fremde Hilfe geklärt werden
  • Streitigkeiten können mithilfe von Rechtsanwälten und Gerichten nach juristischen Kriterien entschieden werden
  • durch Vermittlung im Rahmen einer Mediation können Konflikte einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden

Worin liegen die Vorteile einer Mediation?

  • Geringere Kosten: Möglich ist es, den Konflikt alleine in Begleitung des Notar-Mediator zu klären und vor diesem sodann die Einigung zu beurkunden. Es fallen lediglich die Kosten für die Mediation an und sodann die notwendigen Beurkundungskosten des Notariats. Dadurch ist es z.B. möglich, die Folgen einer Trennung und Scheidung ohne Anwalt zu regeln. Die Scheidung der Ehe ist dann lediglich eine Formalie, für die jedoch ein Rechtsanwalt und das Familiengericht erforderlich sind. Der Arbeitsaufwand und die Kosten für den Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin, der / die Sie im Scheidungsverfahren vertritt, fallen durch die notarielle Einigung deutlich geringer aus.
  • Schnellere Verfahren: In der Regel lassen sich Konflikte in 1 bis 3 Sitzungen erledigen. Damit dauert ein umfassender Trennungskonflikt von Beginn der Mediation bis zur rechtsgültigen Beurkundung sämtlicher Scheidungsfolgen ca. 3 Monate. Gerichtsverfahren dauern im Vergleich hierzu in der Regel mehrere Jahre.
  • Größere Befriedungswirkung: Die Mediation ist freiwillig. Kein Gericht entscheidet über Rechtsfragen und es gibt keinen Sieger und keinen Verlierer. Sie gestalten Ihre Lösung nach Ihren eigenen Vorstellungen – anstelle eines Rechtsstreits mit Entscheidung durch Dritte. Im Wege der Schlichtung wird der bestehende Konflikt z.B. im Familienrecht, Erbrecht oder in der Unternehmensnachfolge gelöst.
  • Eigene Gestaltung: Sie wählen den geeigneten Mediator selbst aus. Dabei kann der Schwerpunkt auf sozialpsychologische Fähigkeiten oder auf rechtliche Kenntnisse des Mediators gelegt werden. Auch eine spezielle fachliche Eignung des Mediators kann ausschlaggebend sein – z.B. ein Notar, der die gefundene Einigung auch beurkunden kann oder ein Fachanwalt für Familienrecht mit vertieften Kenntnissen über die familienrechtlichen Regelungen oder ein Fachanwalt für Erbrecht mit Erfahrung bei Erbauseinandersetzungen.
  • Besondere Vertraulichkeit: Der Konflikt und die Lösung liegt in Ihren Händen. Es gibt keine Rechtsanwälte, die den Streit über Schriftsätze austragen, keine Gerichtsverhandlungen und keine „schmutzige Wäsche“. Diese Vertraulichkeit geht weit über die ohnehin geltenden Bestimmungen zum Datenschutz hinaus.

Was ist das Besondere an der Notar-Mediation?

Notare sind von Berufs wegen neutral und unabhängig. Bereits das Berufsrecht verpflichtet sie zur Allparteilichkeit. Notare sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und garantieren rechtliche Standards. Sieht das Gesetz für die getroffene Einigung eine Beurkundung vor, so können Notar-Mediatoren – diese auch notariell beurkunden. Die Mediation endet, sobald die Parteien eine Vereinbarung gefunden haben; daran schließt sich die Vorbereitung der Notarurkunde an und endet schließlich in der Beurkundung des Vertrages.

Die Notar-Mediation hat damit den Vorteil, dass das Ergebnis zugleich beurkundet werden kann. Die – notariell beurkundete – Einigung ist damit unmittelbar vollstreckbar, sodass es keines Gerichtsurteils mehr bedarf. Das spart Aufwand, Kosten und Nerven.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Notar-Mediation

Die Notar-Mediation ist seit 01.08.2013 gesetzlich fest verankert (§ 126 GNotKG). Im Rahmen eines schriftlichen Vertrages einigen sich die betreffenden Personen auf die Durchführung und den Ablauf der Vermittlung (Mediationsvereinbarung) und vereinbaren hierfür die Vergütung des Notar-Mediator (Vergütungsvereinbarung). In der Regel wird hierfür ein Zeithonorar mit Stundensatz und minutengenauer Abrechnung vereinbart. Hierbei spielen der Umfang und die Schwierigkeit des Konflikts eine Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem Berufsrecht der Notare in Verbindung mit dem Mediationsgesetz. Die Mediation ist eine notarielle Amtstätigkeit.

Notare, die als Mediatoren zur Klärung des Konfliktes vermitteln, können das gefundene Ergebnis beurkunden. Das sogenannte Vorbefassungsverbot (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BeurkG) schließt eine anschließende Beurkundungstätigkeit des Notar-Mediators nicht aus. Denn das Beurkundungsverbot gilt nur dann, wenn eine sogenannte Vorbefassung vorliegt – der Notar also für eine der Konfliktparteien in derselben Angelegenheit bereits tätig war. Die Amtstätigkeit der Mediation findet vielmehr im Auftrag sämtlicher Konfliktparteien statt, die auch an der nachfolgenden Beurkundung beteiligt sind. Für diesen Fall gilt das Vorbefassungsverbot von Gesetzes wegen nicht.

Abzugrenzen ist die Notar-Mediation von der reinen Sachverhaltsaufklärung und Beratung eines Notars: Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren nach bestimmten Verfahrensgrundsätzen. Die Parteien beauftragen den Notar-Mediator, eine noch nicht vorhandene Einigung herbeizuführen. Für diesen Auftrag steht dem Notar-Mediator eine Vergütung zu, die zu Beginn der Gespräche vereinbart wird. Haben die Parteien hingegen bereits eine Vereinbarung gefunden und beauftragen den Notar, diese im Rahmen eines Notarvertrages zu beurkunden, so ist der Notar bereits im Rahmen des Beurkundungsverfahrens verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und rechtlich zu beraten. Dies ist bei jeder Beurkundung so und hierfür steht dem Notar auch keine gesonderte Gebühr zu.

Wie läuft eine Notar-Mediation ab?

Grundsätzlich läuft eine Mediation in 5 Phasen ab. Bei der Notar-Mediation schließt sich eine 6. Phase an. Wenn Sie sich für eine Mediation in unserer Kanzlei in Berlin entschließen, können Sie sich auf die folgenden sechs Schritte einstellen:

  1. Rahmenbedingungen: Auf welcher Arbeitsgrundlage arbeiten wir zusammen? Die Beteiligten einigen sich auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens und auf die Person des Mediators. Es wird geklärt, welche Streitpunkte bestehen, wer die Akteure des Konfliktes sind und wie das Verfahren ablaufen soll (zeitlich, räumlich und strukturell). Der Mediator erläutert die Verfahrensgrundsätze und seine Rolle. Es werden die Rahmenbedingungen geklärt.
  1. Streitpunkte ermitteln: Um welche Themen geht es? Die Beteiligten erarbeiten die Punkte, die regelungsbedürftig sind. Dabei handelt es sich zumeist um Aspekte, die strittig sind und die noch nicht einvernehmlich geklärt werden konnten. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Themen besprochen werden sollen.
  2. Interessenlage: Was sind meine Interessen – was sind die Interessen der anderen Partei? Häufig liegen hinter den Positionen, in denen sich die Beteiligten festgefahren haben, diejenigen Interessen, um die es ihnen eigentlich geht. Es werden also die Hintergründe des Konfliktes herausgearbeitet. Im allseitigen Einvernehmen können durch den Mediator auch Einzelgespräche mit den Parteien geführt werden, um weitere Beweggründe zu erfahren. Wo ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin die Interessen einer Person vertreten würde, ist der Notar als Mediator für beide Personen der Ansprechpartner.
  3. Lösungsvorschläge: Wie kann der Konflikt gelöst werden? In dieser Phase geht es darum, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Hier ist Kreativität und Kompromissbereitschaft mit Blick auf die Zukunft gefragt. Brainstorming, eine zweckgerichtete Leitung des Gesprächs durch den Notar-Mediator und offene Fragestellung können den Blick der Parteien erweitern. Im ersten Moment gibt es kein “richtig” oder “falsch”. Erst in einem nachfolgenden Schritt werden diese verschiedenen Lösungsmöglichkeiten bewertet und miteinander verhandelt. Können gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet werden, kann bereits eine Einigung skizziert werden.
  4. Entwurf einer umfassenden Einigung: Wie sieht der Entwurf der Vereinbarung aus? Ziel ist es, die Lösung in einer umfassenden Einigung umzusetzen. Hier geht es um die juristische Machbarkeit und Ausgewogenheit im Sinne der Fairness. Am Ende dieser Phase sollte eine schriftliche Mediationsvereinbarung stehen, mit der alle Parteien gut leben können. Die eigentliche Mediation ist damit beendet.
  5. Notarielle Beurkundung: Wer kann eine notwendige Beurkundung vornehmen? Bei der Notar-Mediation haben die Beteiligten die Möglichkeit, die Vereinbarung durch den Notar, der die Mediation auch durchgeführt hat, beurkunden zu lassen. Dabei ersparen sie sich die sonst häufigen „Übersetzungsschwierigkeiten“ zwischen Mediator und Urkundsnotar. Denn auch der beurkundende Notar muss in Grundzügen die Konflikte hinter der Vereinbarung nachvollziehen können bzw. den Sachverhalt aufklären. Da der Notar-Mediator bereits in den Konflikt umfassend eingearbeitet ist, können Reibungsverluste bei der Umsetzung in einer Notarurkunde vermieden werden. Diese 6. Phase schließt sich an die beendete Mediation an und gehört dem Beurkundungsverfahren an.

Beispiele für eine notarielle Mediation:

  • Die Eheleute Meyer haben sich getrennt. Sie wollen sich wahrscheinlich scheiden lassen. Ihre jeweiligen Vorstellungen, wie die Folgen ihrer Trennung und Scheidung geregelt werden sollten, gehen weit auseinander. Sie streiten über Unterhalt, wer die Kinder betreut, wer im Haus bleibt und wie das übrige Vermögen und die Rentenansprüche aufgeteilt werden. Im Rahmen der Mediation finden die Ehegatten Lösungen für die getrennte Familie: Wer bleibt im Haus und zahlt den anderen aus, Unterhaltsansprüche werden abgefunden, es werden angemessene Regelungen zur Verteilung des Vermögens unter Berücksichtigung von Erbschaften und Anfangsvermögen gefunden und die Betreuung der Kinder wird anhand eines Betreuungskalenders geregelt.
  • Eine Erbengemeinschaft streitet über die Verteilung des Nachlasses und insbesondere darüber, was mit den Immobilien geschehen soll. Ein Kind möchte eine bestimmte Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen. Über die Höhe der Auszahlung findet sich keine Einigung. Es wird bereits mit Teilungsversteigerung gedroht, sodass das Haus zwangsweise verkauft werden würde. In der Mediation stellt sich heraus, dass die Beteiligten eigentlich ganz andere Pläne haben; die Erbengemeinschaft entscheidet, die Nachlassimmobilie freihängig zu verkaufen und das Geld anhand eines bestimmten Schlüssels aufzuteilen.
  • Der Inhaber eines Familienunternehmens überlegt, aus Altersgründen sein Unternehmen aufzugeben. Die Unternehmensnachfolge muss geklärt werden. Innerhalb der Familie gibt es jedoch Streit darüber, wer die Unternehmensnachfolge antreten soll und wie ein Ausgleich z.B. für die Geschwister geschaffen wird. Im Rahmen der Mediation treten auch enttäuschte Erwartungen der Familienmitglieder untereinander zutage. Außerdem möchte der potentielle Unternehmensnachfolger weitreichende Innovationen umsetzen, die der bisherige Unternehmensinhaber bisher blockiert hat. Die Beteiligten einigen sich über die Konditionen einer Übergabe, Ausgleichsansprüche der Geschwister und eine finanzielle Absicherung des bisherigen Unternehmensinhabers.

Grundsätzlich hat sich in unserer jahrelangen Erfahrung und Praxis herausgestellt, dass eine Mediation immer dann Sinn macht, wenn es zu Streitigkeiten kommt, die nicht durch ein Gericht geklärt werden müssen / sollen. Besonders wenn die Beteiligten in einem engen Verhältnis stehen (Familie, langjähige Beziehungen und starke wirtschaftliche Verbindungen) stellt eine Einigung durch eine notarielle Mediation eine häufig nachhaltigere, zufriedenstellendere Lösung dar, als die Entscheidung durch Dritte.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Berlin ist Herr Reister. Aufgrund seiner über 20-jährigen Tätigkeit im Familienrecht ist er insbesondere auf dem Gebiet der Familienmediation tätig – als Mediator bei Trennung, Ehescheidung und Streitigkeitn innerhalb der Familie. Die auf diesem Wege gefundenen Ergebnisse beurkundet Herr Reister anschließend als Notar. Herr Reister ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Mediator.

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