Gesellschaftsrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

Wir freuen uns, Ihnen unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der anwaltlichen Beratung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung im Gesellschaftsrecht zur Verfügung zu stellen.

Planen Sie die Gründung einer Gesellschaft? Schon in diesem frühen Stadium stellen sich wichtige Fragen, die wir Ihnen beantworten können:

  • Welche Gesellschaftsform ist für mich und mein/unser Projekt die geeignetste?
  • Welche Inhalte muss der Gesellschaftsvertrag haben, welche Inhalte der Satzung sind dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden?
  • Welche Regeln sollten für die Gesellschafterversammlung aufgestellt werden?
  • Zulässigkeit der Firma/des Namens Ihrer Gesellschaft
  • sind behördliche Genehmigungen für Unternehmensprojekt zwingend erforderlich?
  • Wann benötigen Sie einen Notar für Ihre geschäftlichen Handlungen und wann reicht die einfache Schriftform einer Vereinbarung/eines Rechtsgeschäfts aus?

Wir beraten Sie umfassend im Zusammenhang mit bevorstehenden Gesellschafterversammlungen und vertreten Sie dort auf Wunsch.Wir können auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen, wenn wir unsere Mandanten und Mandantinnen bei der Vorbereitung, der Teilnahme und der Durchführung von Gesellschafterversammlungen begleiten.

Wenn in Gesellschafterversammlungen schon Beschlüsse gefasst wurden, die für Sie schädlich sind, überprüfen wir diese Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit und rufen ggf. die Gerichte an, um die Unwirksamkeit dieser Beschlüsse gerichtlich feststellen zu lassen. Hier kommt Eilverfahren häufig eine große Bedeutung zu, um weiteren Schaden abzuwenden. 

Wir weisen Sie auf bevorstehende gefährliche Entwicklungen für Ihre Rechtspositionen in der Gesellschaft hin und ergreifen die nötigen Maßnahmen, um solche Entwicklungen zu vermeiden. Hierbei nutzen wir soweit erforderlich die jeweiligen fachanwaltlichen Spezialisierungen der Partner unserer Anwalts-Partnerschaftsgesellschaft. Wenn es zu Überschneidungen zwischen dem Gesellschaftsrecht und anderen Rechtsgebieten kommt sind wir zu Ihrem Vorteil bestens aufgestellt: 

Überschneidungen mit dem Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Dienstvertragsrecht und Erbrecht stellen Gesellschaften häufig vor schwierige Aufgaben. Gemeinsam mit unseren spezialisierten Fachanwälten lösen wir diese Problemlagen gerne mit Ihnen und für Sie. 

Auch als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft steht Ihnen bei uns höchste fachanwaltliche Kompetenz, langjährige Erfahrung in der Praxis, Verhandlungsgeschick, zwischenmenschliches Erfassungsvermögen und somit alles zur Verfügung, was Sie an optimaler Beratung und Vertretung erwarten können.

Beabsichtigen Sie, die Tätigkeit der Gesellschaft zu beenden, unterstützen wir Sie in jedem Stadium dieser Beendigung: wir beraten zur Auflösung der Gesellschaft und Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern. Die erforderlichen Kündigungen und Abberufungen müssen ausgesprochen werden. Ggf. sind gesonderte Beschlüsse zu fassen, Anmeldungen zum Handelsregister zu veranlassen und Gläubigerverhandlungen im Rahmen der Liquidation und der Verteilung des Gesellschaftsvermögens durchzuführen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts ist wichtig, um zu vermeiden, dass Sie sich der Gefahr einer strafrechtlichen Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft aussetzen.

Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 030 44 68 44 11. Sie erreichen uns auch per E-Mail: koehler@anwaltsbuero-berlin.de 

Unsere Beratung durch Rechtsanwalt Bernd Köhler kann in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch oder Russisch erfolgen.

 

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Unser Büro in Berlin finden Sie in der Schönhauser Allee 146 im Berliner Prenzlauer Berg. Wir sind mit verschiedenen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar (Auto, Bus, S-Bahn, U-Bahn, Tram).