GEBÜHREN
Erstberatung
Der Rechtsanwalt, der einen rechtlichen Rat oder eine Auskunft über geltendes Recht oder damit zusammenhängende Fragen erteilt, erhält eine Gebühr, die sich am sogenannten Gegenstandswert orientiert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann der Rechtsanwalt jedoch für eine erste Beratung keine höhere Gebühr als 190,- Euro zzgl. MwSt. abrechnen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für diese sogenannte Erstberatung. Bringen Sie daher bereits beim ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt eine Kopie der Versicherungspolice mit.
Allgemeine Kosten der Rechtsberatung
Der Rechtsanwalt ist bei der Abrechnung seiner Gebühren grundsätzlich an das RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz) gebunden. Andernfalls kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Sprechen Sie uns einfach direkt auf die Kosten an.