Wohnungseigentumsrecht
Auf Grund der mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen in den
östlichen Bezirken Berlins sowie in Brandenburg tauchen verstärkt
Fragen zum Wohnungseigentumsrecht auf. Interessen gegenüber den
Miteigentümern oder gegenüber dem Verwalter müssen durchgesetzt werden,
Beschlüsse der Eigentümerversammlung gegebenenfalls angefochten werden.
U. U. bietet sich auch vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung eine
umfassende Beratung hinsichtlich der damit einhergehenden Rechtsfolgen
an. Auch hier können wir Sie, ebenso wie zu anderen Fragen des
Grundstücksrechts, umfassend beraten und vor Gericht vertreten. Dieser
Fachbereich wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Ulrich Sperling
bearbeitet. |