Vereins- und Verbandsrecht
Seit Beginn unserer Tätigkeit beraten und vertreten wir Vereine,
Vereins- und Vorstandsmitglieder und Dritte auf dem Gebiet des Vereins-
und Verbandsrechts und dem Recht der Politischen Parteien.
Wir stehen Ihnen mit tatsächlichem und rechtlichem Rat in den verschiedensten Stadien des Vereinslebens zur Seite:
Bei der Vereinsgründung informieren wir über die unabdingbar
erforderlichen Dokumente und Gründungselemente, beraten Sie bei der
Satzungsgestaltung und regeln die Anmeldung des Vereins beim
Vereinsregister und beim Finanzamt. Gegenüber dem Finanzamt verhelfen
wir Ihnen auch zur Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit
Ihres Vereins.
Sobald
der Verein gegründet wurde stellen sich häufig Fragen zu den
Wirksamkeitserfordernissen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung,
zur Reichweite der Rechte und Pflichten von Vorstands- und einfachen
Vereinsmitgliedern und zu deren Haftung gegenüber dem Verein und
gegenüber Dritten. Soweit die Erfolgsaussichten von uns für gut
befunden werden, helfen wir Ihnen gerichtlich und außergerichtlich bei
der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Bei Erfolg der Klage oder unseres
außergerichtlichen Tätigwerdens hat die Gegenseite Ihnen die
entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten;
auch hierum kümmern wir uns.
Auch bei
Auflösung des Vereins oder seiner Insolvenz beraten wir Sie auf der
Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet über die
unabdingbar notwendigen Schritte, nicht zuletzt, um eine persönliche
Haftung von Beteiligten in dieser schwierigen Phase des Vereinslebens
auszuschließen.
Soweit Sie als Verein,
Vereins- oder Vorstandsmitglied von Dritten in Anspruch genommen
werden, übernehmen wir schnell und kompetent Ihre Vertretung. Aber auch
dann, wenn Ihnen gegenüber einem Verein Rechte zustehen, helfen wir bei
deren Durchsetzung.
Die Beratung kann in Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch oder Russisch erfolgen.
Das Sachgebiet des Vereins- und Verbandsrechts bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Bernd Köhler. |