Strafrecht
Ihnen wird vorgeworfen gegen geltende Strafgesetze verstoßen zu haben?
Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird,
dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird?
Die oberste Regel lautet erst einmal: Sagen Sie
nichts! Immer wieder kommt es vor, dass Aussagen auf spontanen Vorhalt,
sei es mit oder ohne die erforderliche Belehrung, hinterher zu Ihren
Lasten gewertet werden.
Unser Büro nimmt für Sie Akteneinsicht
und berät Sie eingehend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
Unsere anwaltliche Beratung von Anfang an, gewährleistet die
fallangemessene Verteidigerstrategie und kann Sie so vor eventuell
einschneidenen Sanktionen bewahren. |