Miet- und Pachtrecht
Vertreten werden in unserer Kanzlei sowohl die Interessen von Mietern
wie auch die von Vermietern; auf Vermieterseite wird seit 1999 wohl
einer der größten Vermieter Berlins aus dem Bereich der öffentlichen
Hand vor allem forensisch vertreten. Immer wieder sind Fragen
hinsichtlich der folgenden Schwerpunkte zu beantworten:
- Mängel und Mietminderung,
- Mieterhöhungsverlangen,
- Kündigung, Zahlungsverzug,
- sowie Instandsetzung/Modernisierung.
Dies kann sich sowohl auf das Wohnraummietrecht, wie auch auf das
Gewerberaummietrecht beziehen. Aufgrund langjähriger Erfahrung auf
diesen Gebieten ist gewährleistet, dass Ihre rechtlichen Fragen
qualifiziert beantwortet und die Probleme sorgfältig bearbeitet werden.
Wenn es möglich ist, bietet sich im allgemeinen die oftmals
kostengünstigere außergerichtliche Streitbeilegung an; lassen sich Ihre
Interessen jedoch nicht anders als durch eine gerichtliche
Geltendmachung vertreten, oder werden Sie selbst verklagt, so vertreten
wir Sie gerne vor allen Berliner Gerichten (auch vor dem Kammergericht)
sowie im Brandenburger Umland. Dieser Fachbereich wird in unserer
Kanzlei von Rechtsanwalt Ulrich Sperling bearbeitet. |