Insolvenzrecht / Verbraucherinsolvenzverfahren
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und
Vertretung von Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmern und
Gewerbetreibenden bei bevorstehender und schon eingetretener
persönlicher und unternehmerischer Insolvenz. Unsere besondere
Kompetenz rührt daher, dass wir die Probleme der Unternehmensinsolvenz
und der privaten Insolvenz im Zusammenhang betrachten und beide einer
für Sie optimalen Lösung zuführen.
Sollten Sie als Gläubiger mit einer Insolvenz Ihres Schuldners
konfrontiert werden, nehmen wir gerne und in Kenntnis der rechtlichen
und tatsächlichen Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung Ihre
Interessen gegenüber dem Schuldner wahr.
Sind Sie
Schuldner, so ist es unser Ziel, Sie in kürzestmöglicher Zeit mit Hilfe
des Verbraucherinsolvenzverfahrens bzw. den Regeln über die
Restschuldbefreiung von den auf Ihnen lastenden Schulden zu befreien
und Ihnen auf diese Weise einen persönlichen und wirtschaftlichen
Neuanfang zu ermöglichen. Wir beraten Sie darüber, welche
Vermögenswerte dem Gläubigerzugriff unterliegen und welche nicht und
führen Sie durch alle Phasen der Schuldenbefreiung: Außergerichtlicher
Schuldenbereinigungsplan, ggf. Bescheinigung über das Scheitern der
Regulierung, Beantragung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und
Begleitung im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zu dessen Abschluss,
Beratung und Vertretung in der anschließenden Treuhandphase bzw.
Wohlverhaltensperiode.
Das Tätigkeitsfeld der Insolvenzberatung und -vertretung bearbeitet bei uns der Rechtsanwalt Bernd Köhler. |