Ausländer- und Asylrecht
Wir beraten und vertreten ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen auf
dem Gebiet des Ausländer- und Asylrechts, indem wir Ihre
Rechtsansprüche klären und diese Rechte gegenüber der Ausländerbehörde,
anderen Ämtern und den Gerichten durchsetzen. Bei Bedarf begleiten und
unterstützen wir Sie bei Behördengängen und Gerichtsverfahren und
sichern so einen fairen und korrekten Umgang mit Ihnen ab. Ausführliche
Vorerörterungen mit Ihnen über Ihre persönliche und wirtschaftliche
Lage sind häufig die Voraussetzung einer erfolgreichen Vertretung.
Dadurch erreichen wir für Sie das Ziel, dass Ihnen
Aufenthaltsgenehmigungen, Duldungen oder sonstige Aufenthaltsrechte
erteilt oder verlängert werden.
Unsere jahrelangen Erfahrungen und der persönliche
Kontakt mit den Mitarbeitern von Ausländerbehörden, Ämtern und
Behörden gewährleisten einen für den Mandanten positiven Verlauf des
ausländer- oder asylrechtlichen Verfahrens.
Wir helfen Ihnen auch bei drohender Abschiebung und nehmen Ihre Rechte gegenüber Gericht und Ausländerbehörde wahr.
Wir
vertreten Asylsuchende im asylrechtlichen Verfahren, das wegen seiner
kurzen Fristen für Unkundige die Gefahr einer frühzeitigen Beendigung
birgt. Hier ist die Überwachung des Verfahrensablaufs durch
Rechtskundige und eine gute Büroorganisation besonders angeraten.
Auch
im Eheschließungsverfahren nehmen wir gerne Ihre Rechte gegenüber den
Standesämtern und dem Kammergericht bzw. Oberlandesgericht wahr.
Das Sachgebiet Ausländer- und Asylrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt
Bernd Köhler. Die Beratung kann auch in den Sprachen Französisch,
Englisch, Spanisch oder Russisch erfolgen (gesonderte Seiten in diesen
Sprachen sind in der Bearbeitung). |