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Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich
und gerichtlich. Die Beratung umfasst die Gebiete des individuellen wie
auch des kollektiven Arbeitsrechts.
Dadurch, dass wir die Interessenlage und Rechtsstandpunkte beider
Seiten aus langjähriger Beratungspraxis und unmittelbarer Anschauung
kennen, können wir die Argumente und Verteidigungsstrategien der
Gegenseite schon früh vorwegnehmen und die Vertretung und Beratung
darauf aufbauen. Dies ermöglicht und erleichtert die Erarbeitung von
Einigungen und Vergleichslösungen, bei denen Ihre Interessen
weitestmöglich durchgesetzt werden, selbstverständlich unter Beachtung
der steuerlichen und sozialrechtlichen Hintergründe.
Ausführliche Vorgespräche mit Ihnen über die tatsächlichen
Hintergründe des Falles sind für uns ebenso selbstverständlich wie die
gründliche rechtliche Aufarbeitung und ggf. schriftliche Darstellung
unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren nutzen wir auch außerhalb der
Gerichtsverhandlungen die Möglichkeiten, konstruktive Gespräche mit den
Verfahrensbeteiligten zu führen. Durch entschiedenes und verbindliches
Auftreten vermögen wir in Ihrem Sinne zu überzeugen.
Das arbeitsrechtliche Sachgebiet wird von Rechtsanwalt Bernd Köhler betreut.
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