Ulrich Sperling
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Vita
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Geboren 1962 in Stuttgart
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Studium der Rechtswissenschaft ab 1984 in Freiburg/Breisgau
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Referendariat ab 1992 in Berlin
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seit 1995 als Rechtsanwalt in Berlin tätig
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Mitbegründer der heutigen Partnerschaft Sperling Köhler Reister Uhlig Gröndahl
Arbeitsbereiche/Tätigkeitsschwerpunkte
Bereits seit vielen Jahren besteht ein ausgeprägtes Interesse an allen
Fragen rund um "die Immobilie". Es liegt in der Natur der Sache, daß
ich mich als Anwalt vorrangig mit den wirtschaftlichen Aspekten von
Häusern - dem Mieten und dem Vermieten, dem Kaufen und Verkaufen oder
auch dem Sanieren - auseinandersetze. Allerdings liegt mir auch die
Auseinandersetzung mit bautechnischen, historischen oder eventuell
ästhetischen Fragen keineswegs fern.
Durch die Gründung bzw. Beteiligung an drei Grundstücksgesellschaften
in Berlin, die sich die Sanierung und Bewirtschaftung von Altbauten zum
Ziel setzte, habe ich in den letzten Jahrzehnten die vielfältigen
Fragen, die mit dieser Materie einhergehen, auch aus eigener Anschauung
kennen gelernt. Sowohl diese eigenen Erfahrungen, wie auch diejenigen
aus einer mittlerweile großen Zahl von gerichtlichen wie auch
außergerichtlichen Verfahren kommen Ihnen als Mandant/Mandantin zugute.
Diese Spezialisierung drückt sich konsequenterweise im Erwerb des
Fachanwaltstitels Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus. Eine
dogmatische Festlegung auf entweder Mieter- oder Vermieterinteressen
entspricht nicht meinen Vorstellungen von individueller
Interessenvertretung.
Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Fragen des
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Wohnraummietrechtes (z. B. Mieterhöhung, Kündigung, Minderung, Modernisierung, Untermiete, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen)
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Gewerberaummietrechtes (z. B. Mietvertragsabschluß, Optionsziehung, Ersatzmieter, Mängel, Konkurrenzschutz, etc.)
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Wohnungseigentumsrechtes (z. B. Wohngeldabrechnung, Beschlußanfechtung, Erwerb und Verkauf, etc.)
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Nachbarrechtes (z. B. Überbau, Grenzstreitigkeiten, Duldungspflichten, Lärm etc.)
Ebenfalls können auch die im Bau- und Architektenrecht, sowie dem Grundstücksrecht auftauchenden Probleme einer Lösung zugeführt werden.
Im Laufe der Jahre ergab sich einerseits aus einer personellen
Veränderung innerhalb der Kanzlei (der ehemalige Kollege und
Verkehrsrechtler Smit hatte aus familiären Gründen Berlin verlassen),
andererseits aber auch einer echten Neigung heraus, die Beschäftigung
mit der Materie des Verkehrsrechtes. Generell stehen hier natürlich die
sehr häufig auftretenden Fragen/Aspekte wie
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Unfallregulierung (Schadensersatzansprüche, Nutzungsausfall und Mietwagen, wirtschaftlicher Totalschaden, etc)
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Bußgeldbescheide (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Überholverbot etc.)
im Vordergrund.
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